Ein Raum mit roten gemütlichen Sesseln
Ihr Weg zur Reha | Kosten

Der Kostenträger Ihrer Reha

Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:

Krankenversicherung

Bei einer ambulanten oder stationären Behandlung: Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich.

Zuzahlungsbeschränkungen:

Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihefolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Reha-Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet. Die maximale Zuzahlung ist auf 14 Tage beschränkt, wenn sich die Reha-Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung anschließt (AHB).

Service
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Informationen die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik unterstützen.

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Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Rehabilitationsaufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach.