Ihr Weg zur Reha

Ihr Weg zur Reha

Rehabilitation soll Beeinträchtigungen als Folge von Krankheit oder Behinderung beseitigen. Das Wort setzt sich aus dem Lateinischen re- (wieder-) und habitus (Zustand) zusammen.

Rehabilitation ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Je aktiver sich ein Patient daran beteiligt, um so günstiger sind die Chancen, dass er wieder eine höhere Lebensqualität erreicht.
 

Je nach Erkrankungsart gestaltet sich der Weg in die Rehabilitationsklinik unterschiedlich:

  • Bei primärsomatischen Erkrankungen (Griechisch: soma=Körper), d. h. Erkrankungen, die vorwiegend aus rein körperlichen Fehlfunktionen herrühren, wird die Einweisung in eine Rehabilitationsklinik unmittelbar nach Krankenhausaufenthalten durch die Krankenhäuser beantragt (Anschlussheilbehandlung AHB, z. B. direkt nach einer Herz- oder Krebsoperation oder nach Hüft- oder Kniegelenkersatz). Nach entsprechender Diagnose durch Haus- oder Fachärzte muss der Patient die Anträge auf Rehabilitation selbst stellen.
  • Bei rein psychischen, also primär auf geistig/seelischen Problemen beruhenden Erkrankungen (Griechisch: psyche=Seele) und bei psychosomatischen Erkrankungen, also Beeinträchtigungen, die aus einem Zusammenwirken von körperlichen und seelischen Faktoren herrühren (Griechisch: psyche=Seele, soma=Körper), muss jede Form der Rehabilitationsmaßnahme vom Patienten selbst beantragt werden (Antragsverfahren).

Formulare für die Antragstellung stehen auf der Seite Downloads/Links als Download zur Verfügung.

 

Bei der Rehabilitation kann es sich um ambulante oder stationäre Leistungen handeln:

  • Stationäre Rehabilitation
    Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind die übliche Form der Behandlung. Die Patienten wohnen für die gesamte Zeit der Maßnahme in der Klinik und erhalten dort das individuelle Therapieprogramm.
  • Ambulante Rehabilitation
    Im Rahmen einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme kommen Patienten nur zu der eigentlichen Therapie in die Klinik. Ambulante Maßnahmen werden von den Rentenversicherungsträgern dann bewilligt, wenn die Klinik innerhalb etwa einer Stunde Wegstrecke vom Wohnort aus erreicht werden kann. Patienten erhalten für diese Zeit in der Klinik ein eigenes Zimmer.